Kennzeichnung
Spuren von
„Kann Spuren von … enthalten“ warnt vor möglichen unbeabsichtigten Allergeneinträgen und ist von der Zutatenliste zu unterscheiden.
Der Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ macht auf mögliche unbeabsichtigte Einträge von Allergenen in ein Lebensmittel aufmerksam. Er bedeutet weder, dass das genannte Allergen sicher enthalten ist, noch dass es als Zutat verwendet wurde.
Solche Einträge können etwa entstehen, wenn verschiedene Lebensmittel auf denselben Anlagen verarbeitet werden. In der EU ist die Spurenkennzeichnung grundsätzlich freiwillig; sie darf jedoch nicht irreführend sein. Absichtlich eingesetzte allergene Zutaten müssen dagegen nach den geltenden Kennzeichnungsvorschriften angegeben und im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden.
Für die vegane Küche ist diese Unterscheidung wichtig: Steht beispielsweise Milch nur im Spurenhinweis, ist sie damit nicht als Zutat ausgewiesen. Ein solcher Hinweis allein macht ein ansonsten veganes Lebensmittel nicht un-vegan. Für Menschen mit entsprechenden Allergien kann er dennoch relevant sein; die Bezeichnung „vegan“ bedeutet nicht „allergenfrei“.
Beim Kochen gehört deshalb beides zur Prüfung einer Verpackung: Zutatenliste und Allergenhinweise. Aus dem Wort „Spuren“ lässt sich keine konkrete enthaltene Menge ableiten, und auch ein fehlender Spurenhinweis garantiert keine Allergenfreiheit. Unbeabsichtigte Einträge sind zudem in der eigenen Küche möglich, etwa über gemeinsam benutzte Messer, Bretter oder Aufstrichgläser.